Freibeträge für 2014 auf der Lohnsteuerkarte eintragen

steffen_partner-antrag-lohnsteuerermaessigung"Sind Sie Berufspendler und haben hohe Reisekosten? Oder liegen bei Ihnen Kosten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung vor? Haben Sie hohe Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit, hohe Aufwendungen für Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten, …) als Angestellter, die Sie jährlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung ansetzen? Oder zahlen Sie Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, den Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen? Betragen die Aufwendungen mehr als 600,– EUR oder die Werbungskosten mehr als EUR 1.000,–? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, sich jeden Monat mehr netto-Gehalt auszahlen zu lassen? Die zuviel gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie ansonsten erst viel später im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Und das kann dauern, denn nach Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt (erst im nächsten Jahr möglich) heißt es erstmal: Warten, bis das Finanzamt veranlagt und Sie den heiß ersehnten Steuerbescheid erhalten. Auf der elektronischen Steuerkarte sind keine Freibeträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug vermerkt. Möchten Sie nicht bis zur Jahreserklärung warten, können Sie die Lohnsteuerermäßigung beantragen. Die erfolgt im Rahmen eines Antrags auf einem amtlichen Formular, der sogenannte „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“, welchen Sie ausfüllen und an Ihr Finanzamt senden müssen. Den Antrag finden Sie auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung im Internet: Hier. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags oder beantworten all´ Ihre Fragen rund um die Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2014, sprechen Sie uns einfach an.

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