Hintergrund: Die Vertragsarztzulassung vermittelt ein höchstpersönliches, öffentlich-rechtliches Statusrecht, das dazu berechtigt, gesetzlich krankensversicherte Patienten zu behandeln und Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Zulassung wird in zulassungsbeschränkten Gebieten in einem sogenannten Nachbesetzungsverfahren (vgl. § 103 ... Weiterlesen
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