Hintergrund Bei Kapitalgesellschaften kommt es zu einem (anteiligen) Verlustuntergang, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% und bis zu 50% der Anteile auf einen neuen Erwerber übertragen werden = sogenannte "Mantelkaufregelung", da damit Missbrauch insofern vermieden werden sollte, dass GmbHs mit hohen Verlustvorträgen nur aus den Gründen der Verlustnutzung gekauft ... Weiterlesen
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