Hausumbaukosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, die ausschließlich durch eine Krankheit oder Behinderung begründet sind. Voraussetzungen für die Anerkennung von diesen Umbaukosten ist, dass es sich um angemessene, also „übliche“ Kosten für die alters- und behindertengerechte Ausstattung des Hauses oder der Wohnung handelt. Dies gilt, ... Weiterlesen
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