Der BFH hat in seinem Urteil vom 11.12.2012 (AZ IX R 14/12) deutlich gemacht, dass Vermietungsbemühungen anzupassen sind. Auch sei Vermietern zuzumuten, bei langjährigen Leerständen Zugeständnisse hinsichtlich der Miethöhe zu machen oder geeignetere Wege der Vermarktung zu suchen. Im Klagefall ging es um ein im Jahr 1983 gebautes Haus. Der Kläger selbst wohnte im Erdgeschoss, ... Weiterlesen
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