Neu ab 01.07.2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherungck
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
zum 01.07.2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht der Regierungsentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vor.
Arbeitnehmer* mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder. Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:
Beitrag für | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
---|---|---|---|
Kinderlose | 4,00% | 2,30% | 1,70% |
Eltern mit einem Kind (Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen) | 3,40% | 1,70% | 1,70% |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15% | 1,45% | 1,70% |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90% | 1,20% | 1,70% |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65% | 0,95% | 1,70% |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40% | 0,70% | 1,70% |
Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall gleich.
Der Nachweis über Anzahl und Alter der Kinder erforderlich. Damit für Sie der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 berücksichtigt werden kann, sind Sie verpflichtet, uns einen Nachweis in geeigneter Form über die Anzahl der Kinder und deren Alter zuzusenden. Lassen Sie uns daher auch in diesem Fall einen Nachweis Ihrer Elterneigenschaft (z. B. Adoptionsurkunde) zukommen. Füllen Sie die Anlagen daher bitte entsprechend aus.
Wir benötigen die Unterlagen bis zum 15. Juli 2023. Wichtig: Damit der Abschlag von Geburt des Kindes an berücksichtigt werden kann, hat der Nachweis über die Elterneigenschaft innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes bzw. nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zu erfolgen. Ansonsten darf der Abschlag erst im Folgemonat der Nachweiserbringung erfolgen.
Für Kinder, die vor dem 01.07.2023 geboren wurden, gilt eine Übergangsfrist für die Nachweispflicht bis 31.12.2023. Bei Fragen kommen Sie auf uns zu.
Gern erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe und beantworten Ihre Fragen.