Ist die Grundsteuer verfassungsgemäß?
Eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen ist die Grundsteuer, die ein jährliches Aufkommen von ca. 13 Mrd. EUR ausmacht. Allerdings basiert die Besteuerung der aktuell zugrunde gelegten Einheitswerte noch immer auf Wertverhältnissen aus dem Jahre 1964 für Westdeutschland und aus dem Jahre 1935 für Ostdeutschland.
Laut Bundesfinanzhof verstößt die Einheitsbewertung des Grundvermögens gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und ist der Auffassung, dass die Grundsteuer daher spätestens ab dem 01.01.2008 verfassungswidrig ist.
Über die Entscheidung, ob die Grundsteuer verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 16.01.2018 eine mündliche Verhandlung abgehalten. Leider müssen wir auf die Verkündung des Urteils noch bis zum 10.04.2018 warten. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend informieren, nachdem die Entscheidung verkündet wurde. Bis dahin heißt es leider noch: Abwarten und hoffen…!