Pflegedienstleistungsunternehmen: ambulant und stationär
Die Pflegebranche zählt zu einer der am stärksten wachsenden Branchen des Gesundheitswesens, da die demographische Entwicklung dazu führt, dass immer mehr Menschen in Deutschland Betreuung und Pflege benötigen. Daher ist derzeit ein Abflachen des "Booms" in der Pflegebranche aufgrund der zunehmend alternden Bevölkerung nicht ersichtlich.
Aus den Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekassen sind einzelne Punktwerte und abzurechnende Kosten ersichtlich, wodurch ambulante Pflegedienste relativ schnell miteinander anhand ihrer Preise verglichen werden können. Sofern die Dienstleister im Rahmen des Pflegevertrags höhere Entgelte berechnen, muss neben der Abrechnung in der Pflegeversicherung eine Rechnung an den Pflegebedürftigen erteilt werden.
Da in dieser Branche neben den üblichen Rechnungsvorschriften auch noch die Anwendung des Pflegekontenrahmens vorgeschrieben ist, sollten die Buchführungstätigkeiten einer Fachkraft überlassen werden.
Wir kennen uns in Ihrer Branche aus und übernehmen gern alle Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Buchführung, den Jahresabschlüssen und den Steuererklärungen.
Die Trennung der Entgelte, die für umsatzsteuerliche Zwecke vorgeschrieben ist, wird selbstverständlich eingehalten, indem die Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, gesondert aufgezeichnet werden.
Da ambulante Pflegedienste auch in Form einer gemeinnützigen GmbH betrieben werden können, steht für diesen Fall unsere Abteilung zur Verfügung, die sich mit Körperschaftsteuerbefreiungen hinsichtlich Gemeinnützigkeit auskennt.
Gerade in der Pflegebranche nehmen die Dokumentationspflichten eine überdimensionale Rolle ein. Dabei ist mittlerweile ergänzend für den Bereich der Buchhaltung nicht unbeachtlich, dass sich zusätzliche Dokumentationspflichten nach GOBD ergeben (= neue Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung), die vorhanden sein müssen, um auch dem Finanzamt gegenüber alle Formvorschriften einzuhalten. Gern steht Ihnen bei der Erstellung der Dokumentation für das Finanzamt unsere Qualitätsmanagement-Abteilung zur Seite, die sich in diesem Bereich bestens auskennen.
Mit den Besonderheiten der Besteuerung, vom Ort der Leistung über die aktuellen Befreiungsvorschriften für die Umsatzsteuer
Neben den fachlichen Voraussetzungen müssen Pflegedienste viele weitere Anforderungen im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes= Sozialgesetzbuch (SGB) XI erfüllen. Daneben ergeben sich arbeitsrechtliche Besonderheiten, da bestehende Tarifregelungen, etc. zu beachten sind. Hier steht Ihnen direkt auch unsere Fachabteilung für Arbeitsrecht zur Seite, damit Sie alle rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen kennen und diesbezüglich auch optimal beraten sind.
Sprechen Sie uns einfach an, wir vereinbaren selbstverständlich gern einen unverbindlichen Termin zur Besprechung Ihrer Wünsche, Anforderungen und Bedürfnisse Ihres eigenen Betriebs. Sie planen, ein Pflegedienstleistungsunternehmen zu gründen? Dann sprechen Sie uns auch gern an, wir stehen Ihnen auch bei der Existenzgründung beratend zur Seite.